Originaltext

Da die Begründung des Bürgerbegehrens im Stimmzettel nicht aufgeführt ist und weder im Stadtrat noch in den Medien entsprechend wahrgenommen wurde, veröffentlichen wir hier den vollständigen Text. Nur das „JA“ beim Bürgerbegehren „Für unser Krankenhaus – gegen den Tower“ ermöglicht einen Ablauf, wie es bei Bauvorhaben üblich ist – vom Ideenwettbewerb zur Wahrung der Neutralität, über eine Bedarfsplanung unter Berücksichtigung eines medizinisch und wirtschaftlich tragfähigen Konzeptes – inklusive Verkehrsplanung, hin zur öffentlichen Ausschreibung. Nur so können kluge und nachhaltige Lösungen für die Stadt Wertingen erarbeitet werden.


Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids (Bürgerbegehren)
„Für unser Krankenhaus – Gegen den Tower“

Fragestellung:
Sind Sie dafür, dass die Stadt Wertingen die Planung des Neubaus eines Ärzte-, Gewerbe-, Büro- und Wohnhauses mit Tiefgarage auf dem Gelände des Krankenhauses Wertingen (Beschluss des Stadtrats vom 21.10.2020 – Tagesordnungspunkt 4, Nr. 1) nicht mehr weiterverfolgt?

Begründung:
Die Stadt Wertingen plant im Zuge der Umgestaltung des Krankenhauses Wertingen neben dem Neubau eines Parkdecks, einer Kranken­pflegeschule und eines Seniorenheims/Intensiv-Tagespflege auf Antrag der Firma Ulrich Reitenberger Bau GmbH auch den Neubau eines Ärzte-, Gewerbe-, Büro- und Wohnhauses mit Tiefgarage. Hierzu hat der Stadtrat in der Sitzung am 21.10.2020 unter TOP 4, Nr. 1 folgen­den Beschluss gefasst:
„Die Stadt Wertingen erklärt sich bereit, auf Antrag des Investors einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß §§ 12, 13a BauGB für das Projekt „Neubau eines Ärzte-, Gewerbe-, Büro- und Wohnhauses mit Tiefgarage“ aufzustellen.“
Wir sehen in dem Neubau des Ärzte-, Gewerbe-, Büro- und Wohnhauses mit Tiefgarage erhebliche Probleme auf das Krankenhaus, die Innenstadt und die umliegenden Wohngebiete zukommen. Es ist u. a. folgendes zu befürchten:

  • Einschränkung der Entwicklung des Krankenhauses durch Nachbarschaftsklagen der neuen Eigentümer;
  • Ansiedelung überwiegend krankenhausfremder Nutzung wie Eigentumswohnungen, Büro- und Gewerbeflächen;
  • keine Einfügung des Turmbaus in die vorhandene Klinik-, und Wohngebietsbebauung;
  • Mehrbelastung durch zusätzlichen Verkehr für die umliegenden Wohngebiete;
  • Schwächung der Innenstadt durch Umsiedlung von Praxen, Apotheken und Geschäften.

Wir streben ein offenes Verfahren an mit einem ganzheitlichen Konzept für den Erhalt des Wertinger Krankenhauses als Haus der Grund- und Regelversorgung, inclusive Lösungen für die schon jetzt angespannte Verkehrssituation. Wünschenswert wäre daher – statt des „Towers“ mit unter anderem Gewerbe-, Büro- und Wohnnutzung – eine Bebauung für eine krankenhausbezogene Nutzung (Arzt-/Therapiepraxen, Arzt-/Pflegekräftewohnungen) auf weiterhin kreiseigenem Grund. Der Stadtratsbeschluss zur Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans (TOP 4, Nr. 2 der Stadtratssitzung vom 21. Oktober 2020) für den Neubau einer Kranken­pflegeschule, verschiedener Pflegeeinrichtungen sowie eines Parkdecks soll unverändert bleiben.