Leserbrief WZ vom 11.11.2020
Zum Artikel „Medizinzentrum: Stimmen nach der Debatte“ vom 9. November:
Der Stadtrat hat mit seinen Aufstellungsbeschlüssen zu den Bebauungsplänen baurechtliche Fakten geschaffen, bevor ein durchdachtes Konzept für das Krankenhaus vorliegt. Nach jahrelangen Planungen auch verständlich, um zumindest Handlungsfähigkeit zu demonstrieren. Vielen Stadträten scheint dabei nicht bewusst zu sein, was das Wesen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes tatsächlich ist. Und auch die Verwaltung macht uns glauben, sie hätte nun noch viel Einfluss auf die weitere bauliche Entwicklung. Das Gegenteil ist der Fall. Dieses Instrument wird in der Regel verwendet, wenn ein bereits präzise umrissenes Projekt realisiert werden soll, um Zeit und Geld für die regulären baurechtlichen Planungen zu sparen. Mit dem jetzigen Beschluss ist der Weg frei für einen Wohnturm, der die Stadt überragt und in der kleinstädtischen Umgebung deplatziert wirkt. Da sich die Gemüter vor allem an der Höhe des sogenannten Towers mit seiner Höhe von etwa 35 Metern entzündet, hier ein Vorschlag zur Güte: Die Höhe des neuen Gebäudes sollte so festgelegt werden, dass die bisherige Bebauung des vorhandenen Wohnheims nicht überschritten wird. Da die oberen Geschosse ausschließlich nicht medizinische Zwecke, sprich Wohnungen, beherbergen sollen, wäre damit allen Seiten geholfen. Das Krankenhaus wird um ein Ärztehaus ergänzt, die Beeinträchtigung für die Nachbarn fällt geringer aus und der Investor darf bauen. Die Rendite fiele dabei naturgemäß etwas geringer aus. Diese Verringerung der Ausnutzung müsste sich natürlich im Kaufpreis für das Grundstück niederschlagen. Da dieser Grundstückskauf der erste Schritt sein wird, sind Verwaltung und Stadtrat jetzt aufgefordert, die Bedenken der Bürger aufzunehmen und die Weichen richtig zu stellen. Wenn das Verfahren fortgeschritten ist, kann man hier nichts mehr heilen.
Jörg Schießler, Wertingen