Klartext Ärztehaus

Das Bürgerbegehren richtet sich nicht gegen ein Ärztehaus.

Vor dem Bau eines Ärztehauses ist jedoch zu klären, welche Veränderungen am Wertingen Krankenhaus vorgesehen bzw. weiter geplant sind und wie das Krankenhaus in Zukunft aussehen soll. Der täuschend „innovatives Ärztehaus“ genannte Tower, darf kein Ersatz für den sukzessiven Abbau des Wertinger Krankenhauses bzw. dessen Verlagerung nach Dillingen sein. Die Standortfrage und mögliche Synergieeffekte sollten ergebnisoffen geprüft werden. Mögliche Lösungen:

  • ein Neubau auf dem Krankenhausgelände unter öffentlicher Trägerschaft, der sich in die vorhandene Bebauung einfügt.
  • Revitalisierung bestehender Gebäudesubstanz am Krankenhaus – Erdgeschoss des Westtraktes wird bereits als Ärztehaus (ORTHix) genutzt.
  • Auswahl eines anderen Standortes in Wertingen – unter öffentlicher oder privater Trägerschaft. „… der Investor des Tower-Projektes hat bereits einen Plan B in der Tasche …“ – Quelle: BR24 vom 25.02.2021 – Diskussion um Ärztehaus am Wertinger Krankenhaus

Alternativen zum Tower-Projekt sind bisher nicht ernsthaft geprüft, sondern mit pauschalen Argumenten abgelehnt worden. (Angeblich keine Kompetenz, aber: eine Planung kann auch in Auftrag gegeben werden. Angeblich fehlende Mittel, aber: es gibt verschiedene Förderprogramme für kommunale und soziale Infrastruktur mit nahezu 0 % Zinsen sowie weitere Zuschüsse.) Nur durch das Bürgerbegehren lässt sich der 11-stöckige Turm verhindern, in dem der Stadtratsbeschluss aufgehoben und der Weg frei wird für ein offenes und transparentes Verfahren mit folgenden Schritten: alles auf „Start“ stellen.

  1. Planung
    Welcher krankenhausbezogene Bedarf besteht aktuell und in Zukunft? (Nutzungsanalyse)
    Vorschläge/ Ideen, Prüfung der Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit
  1. Realisierung
    Ausschreibung und Vergabe
  1. Nutzung
    Kostengünstige Bewirtschaftung. Hier fallen die meisten Kosten an
  1. Verwertung
    Was passiert am Ende der Nutzung? (Rückbau / Revitalisierung)

    > Einzig das Grundstück selbst ist dauerhaft wertbeständig und sichert Gestaltungsrechte <

    Zuständigkeit Ärztehaus